GENERAL TERMS & CONDITIONS
AGB der Complective e.K. – nachfolgend CMPLCTV genannt
1. Geltung der AGB / Allgemeines (Validity of GTC / General Terms)
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Complective e.K. mit ihren Vertragspartnern, soweit es sich um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
1.2 Mit Annahme eines Angebots oder der Beauftragung von CMPLCTV gelten diese AGB als rechtsverbindlich vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von CMPLCTV ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für CMPLCTV unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
1.5. Im Einzelfall schriftlich getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber an CMPLCTV abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand (Subject of the Contract)
2.1. CMPLCTV erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Markenentwicklung- und strategie, Design und visuelle Kommunikation, Medienproduktion und Content-Erstellung sowie andere vereinbarte Leistungen. Die genauen Beschreibungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen sowie deren Anlagen. Spezifikationen des Kunden bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie von der Agentur bestätigt werden.
2.2. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete gestalterische, konzeptionelle oder beraterische Tätigkeit bzw. die Erstellung/Erbringung oder Vermittlung definierter Güter oder Leistungen, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
2.3. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von CMPLCTV nur auf ihre offensichtliche Plausibilität überprüft.
2.4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probe-Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn diese vom Auftraggeber abgelehnt werden.
2.5. Im Rahmen der Auftragsausführung besteht gestalterische Freiheit für CMPLCTV. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten dafür zu tragen. CMPLCTV behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.6. CMPLCTV darf die von ihr entwickelten Güter, Leistungen und Konzepte angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen CMPLCTV und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.
3. Leistungsumfang und Änderungen (Scope of Services and Changes)
3.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle gelten als verbindlich, sofern sie von den Vertragsparteien bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet oder durch die im Nachgang erfolgte Kommunikation (z.B. via E-Mail) einvernehmlich bestätigt werden.
3.2. Für alle vom Auftraggeber beauftragten zusätzlichen Dienstleistungen berechnet CMPLCTV eine angemessene Vergütung gemäß der üblichen Verrechnungssätze bzw. laut individueller Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
3.3. Insoweit es sich bei Kosten um durchlaufende Posten handelt, die CMPLCTV von Dritten berechnet werden, ist CMPLCTV berechtigt, von Dritten berechnete Preiserhöhungen an den Auftraggeber weiterzuberechnen.
3.4. Ein Re-Briefing, das von CMPLCTV erstellt wird, wird verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widerspricht. Entstehende Mehrkosten durch Änderungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.5. CMPLCTV ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Vergütung für Teilleistungen wird jeweils mit deren Abnahme fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4. Unterauftragnehmer
4.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann CMPLCTV sich zur Auftragsausführung Unterauftragnehmer bedienen.
4.2. Der Auftraggeber kann keine direken Ansprüche gegenüber den Unterauftragnehmern geltend machen.
4.3 Die Haftung von CMPLCTV für die Leistungen von Unterauftragnehmern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden (Customer’s Cooperation Obligations)
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, CMPLCTV bei der Erbringung der im Angebot definierten Leistungen aktiv zu unterstützen, insbesondere durch die zügige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Freigaben auf Aufforderung von CMPLCTV.
5.2. Der Kunde bestätigt, dass er sämtliche Rechte an den übergebenen Unterlagen und Materialien besitzt. Sollten durch die Verwendung dieser Unterlagen Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde CMPLCTV von allen Ansprüchen frei.
5.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, haftet er für daraus entstehende Schäden (inkl. Rechtsverfolgungskosten). In Solchen Fällen ist CMPLCTV berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen (Remuneration and Payment Terms)
6.1. Das Entgelt für die Dienste von CMPLCTV wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich auch bei Kündigung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sind nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß der vereinbarten Vergütung zu vergüten. Dies gilt auch für Teilleistungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht wurden.
6.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen hat CMPLCTV das Recht, den Vertrag zu kündigen oder weitere Leistungen zurückzubehalten. Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz werden berechnet.
6.4. CMPLCTV ist berechtigt, bei langfristigen Projekten, die eine Dauer von mehr als 12 Monaten überschreiten, die vereinbarten Vergütungssätze im Rahmen von marktüblichen Preisänderungen und unter Berücksichtigung von Inflationsanpassungen zu ändern. Solche Anpassungen sind dem Auftraggeber mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisanpassung den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn die Preiserhöhung die marktüblichen Veränderungen erheblich überschreitet.
6.5. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Geistiges Eigentum und Rechte (Intellectual Property and Rights)
7.1. CMPLCTV bleibt Urheber aller erstellten Arbeiten. Das Nutzungsrecht wird dem Kunden ausschließlich für den im Angebot definierten Zweck und nach vollständiger Zahlung übertragen.
7.2. CPMLCTV behält das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an allen offenen Dateien und Arbeitsdateien, die im Rahmen der Aufträge erstellt werden. Eine Weitergabe oder Herausgabe dieser Dateien erfolgt ausschließlich mit der ausdrücklichen Zustimmung von CPMLCTV. Nach Abschluss eines Projekts werden lediglich die finalen Ergebnisse zur Nutzung übergeben.
7.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Nutzungsrechte für digitale Medien für einen Zeitraum von 3 Jahren eingeräumt. Für eine erweiterte Nutzung fallen zusätzliche Vergütungen an. Eine Verlängerung oder Erweiterung der Nutzungsrechte ist nur mit schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung möglich.
7.4. Jede Änderung, Nachahmung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte ist ohne Zustimmung von CMPLCTV unzulässig. Bei Verstößen behält sich CMPLCTV ein zusätzliches Honorar von mindestens dem 2,5-fachen der ursprünglich vereinbarten Vergütung pro weiterem Nutzer, der nicht Vertragspartner ist, vor.
8. Leistung, Lieferung und Verzögerungen (Delivery and Delays)
8.1. CMPLCTV trägt keine Haftung für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden.
8.2. Alle Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
9. Gewährleistung und Haftung (Warranty and Liability)
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Arbeiten unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gemäß § 377 HGB verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
9.2. CMPLCTV haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
9.3. CMPLCTV übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erstellten Inhalte im Hinblick auf Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsvorschriften. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Prüfung und Freigabe der erstellten Inhalte. CMPLCTV weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass vor der Veröffentlichung oder Nutzung der erstellten Inhalte gegebenenfalls eine rechtliche Prüfung durch den Kunden oder einen beauftragten Dritten erforderlich ist.
9.4. CMPLCTV haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder sonstige indirekte Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CMPLCTV beruhen oder die eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
9.5. CMPLCTV haftet nicht für Verzögerungen, Mängel oder Ausfälle, die durch Dritte verursacht werden (z. B. Druckereien, Hosting-Anbieter, Software-Dienstleister oder KI-gestützte Systeme). Die Verantwortung für die Auswahl und vertragliche Bindung dieser Dritten liegt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Auftraggeber.
10. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen
10.1. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß und können nicht beanstandet werden. Dies bezieht sich auf physische Produkte (z.B. Druckerzeugnisse).
11. Höhere Gewalt (Force Majeure)
11.1. CMPLCTV wird in Fällen höherer Gewalt von der Verpflichtung der Leistungserbringung und jeglichen Schadensersatzansprüchen vollständig befreit. Dazu zählen unvorhersehbare Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.
12. Zurückbehaltungsrecht (Retention Right)
12.1. CMPLCTV behält das Eigentum an allen gelieferten Unterlagen und Materialien bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung.
12.2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist CMPLCTV zur Aufbewahrung überlassener Unterlagen für einen Zeitraum von 6 Monaten verpflichtet. Hiervon ausgeschlossen sind Sicherungskopien von digitalen Dateien (z.B. Layouts). Kosten für die Rücksendung oder Herausgabe der Unterlagen trägt der Auftraggeber.
13. Vertragsbedingungen
13.1. Bei Angeboten ohne feste Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
13.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt und diese nach schriftlicher Aufforderung durch CMPLCTV nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt;
b) der Auftraggeber mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage nach Mahnung in Verzug gerät;
c) der Auftraggeber gegen die im Angebot definierten Urheberrechte oder Nutzungsrechte verstößt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch CMPLCTV hat der Auftraggeber die bis dahin angefallenen Leistungen und Kosten zu vergüten. Zusätzlich trägt der Kunde sämtliche bereits entstandenen Fremdkosten Dritter, die im Rahmen der Vertragsausführung beauftragt wurden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von CMPLCTV, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CMPLCTV ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.